Die FS besitzt zwei Jugendherbergsausweise, welche Ihr nutzen könnt.
Sie ermöglichen Euch als Gruppe in einer Jugendherberge zu übernachten, auch wenn z.B. nicht alle unter 25 Jahre alt sind.
Mit der Gruppenkarte weisen die Gruppenleiter die Mitgliedschaft zum FB Architektur nach. Eine Gruppe muss im Inland aus mindestens 4 und im Ausland aus mindestens 10 Personen (einschl. Gruppenleiter) bestehen.
Bei Interesse meldet Euch bitte bei Nikola nikma@gmx.de.
Verfassungsklage gegen StudiengebührenHessen klagt vor dem Staatsgerichtshof!43.308 wahlberechtigte Hessinnen und Hessen können beim Staatsgerichtshof gegen ein Gesetz Verfassungsklage einreichen. In einem abstrakten Normenkontrollverfahren wird dann seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. Da maßgebliche Experten das Studienbeitragsgesetz (StuBeiG) der CDU-Landesregierung für verfassungswidrig halten, rufen die hessischen ASten dazu auf, gemeinsam das Studienbeitragsgesetz und damit die Politik der Landesregierung vor den Staatsgerichtshof zu bringen.Klagt mit und werbt im Freundes-, Bekannten-, und Familienkreis, an der Hochschule und auf den Straßen und Plätzen um weitere Klägerinnen und Kläger. Lasst uns die Hessische Verfassung verteidigen und unsere Kritik an Bildungs- und Sozialabbau weiter in die Öffentlichkeit tragen.Auf den folgenden Seiten findet ihr das „Klageformular“ als PDF zum downloaden sowie weitere Informationen!
Zeitschrift am Fachbereich Architektur von 1995 – 1998
„Vers une architecture" …
nannte Corbusier seine programmatische Schrift, die er 1922 veröffentlichte. Corbusier sah den Zwang wie die Chance einer Entwicklung, weg von der Erstarrung, raus aus der Sackgasse einer gescheiterten Gesellschaft und ihres Bauens hin zu einer funktionalistischen, da durch menschenfreundlichen, kompromisslos modernen Architektur.Unsere Aufgabe kann es hier sicher nicht sein, wie einst Corbusier, eine neue Architektur zu proklamieren. Was wir aber sehr wohl dringend für nötig halten, ist eine umfassende, grundsätzliche wie konkrete Diskussion über die Entwicklung der Architektur und eine Reflexion unseres gestalterischen Handelns.
Diese Zeitschrift ist als Forum gegründet, als möglicher Ort von Disputen, als Impulsgeberin. Sie soll die Möglichkeit bieten, sich mit selbstgestellten Themen zu befassen – ohne sich dabei auf „Architektonisches„ im engeren Sinne zu beschränken. Denn es erscheint uns elementar, daß die Architektur in einem Spannungsfeld verschiedenster Wissenschafts- und Lebensbereiche entsteht. Unsere Ausbildung sollte deshalb den Charakter eines „Studium generale“ haben. Der Namenspatron des großen Hörsaals schreibt: „Ziel ist die Vereinbarung des Unverzichtbaren mit dem Wünschbaren und dem Möglichen." In diesem Sinne hoffen wir, daß die Existenz dieser Zeitschrift zur Mitarbeit einlädt. In welche Richtung sie sich entwickelt, ist vom Zuspruch und von der Beteiligung aller abhängig.
[Prolog in Versus 1]