Lehrveranstaltungen des Diplomstudiengangs werden im Studienjahr 2008/09 nur noch für das zweite Studienjahr (3./4. Semester „Unterstufe“) angeboten, um diesen Studierenden zu ermöglichen, das Vordiplom zu erwerben.
Die Diplomstudierenden ab dem 5. Fachsemester („Oberstufe“) wählen ihre Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot des Master-Studiengangs
Studierende, die noch Leistungen des Vordiploms zu erbringen haben, belegen diese im Bachelor-Studiengang.
Eine Einschreibung für den Diplom(!)studiengang Architektur ist seit dem WS 2008/09 nicht mehr möglich, alle Studienbewerber oder Ortswechsler werden ja nach Stand der Qualifikation (Vorlage von Zeugnissen und ggf. Mappe / Arbeitsproben) für den BA bzw. MA Studiengang eingeschrieben.
Seit dem WS 10/11 werde Studierende, die ihr Vordiplom noch nicht abgeschlossen haben, entsprechend der gültigen Studienordnung 2002 nicht mehr zu Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums („Oberstufe“) zugelassen. Dies gilt insbesondere für Entwürfe, die als Diplom-Hauptprüfungen nicht abgelegt werden dürfen, solange das Grundstudium noch nicht abgeschlossen ist. Frühere Ausnahmeregelungen sind aufgrund der erfolgten Schließung des Studiengangs nicht mehr gültig. Um unverhältnismäßige Studienzeitverlängerungen zu vermeiden, ist der Besuch von Pflichtfach-Veranstaltungen bis auf weiteres auch ohne Nachweis des Vordiploms möglich.
Aktuelle Informationen für alle Studienrenden im Diplomstudiengang finden sie im Downloadbereich.