An der 1869 in Darmstadt eingerichteten Grossherzoglich Hessischen Polytechnischen Schule gab es sechs Abteilungen: die Allgemeine Schule und fünf technische Schulen, das waren die Bau-, die Ingenieur- und die Maschinenbauschule sowie die chemisch-technische und die landwirtschaftliche Schule. Von Anfang an existierte mit Georg Schaefer eine ordentliche Professur im Fach Kunstgeschichte. Diese Professur war aber zunächst nicht der Bauschule, sondern der Allgemeinen Schule zugeordnet, sie diente also auch zur allgemeinen wissenschaftlichen Bildung aller Studenten und der interessierten Öffentlichkeit. Zugleich sind die beiden Lehrveranstaltungen von Schaefer aber fester Bestandteil des Studienplans der Bau- und Ingenieurschule gewesen. Das heißt Schaefer verblieb zwar personell in der Rubrik Allgemeine Schule, seine Kurse in Kunstgeschichte waren aber zumindest für die Studenten der Bauschule und bis 1879 auch für die der Ingenieurschule verpflichtend.
Erst im Studienjahr 1896/97 wurde die Kunstgeschichtsprofessur direkt der Abteilung Architektur zugeordnet. Im Vorlesungsverzeichnis heißt es, dass die Allgemeine Kunstgeschichte nun „[m]it besonderer Berücksichtigung der Architektur“ gelesen wird. Diese Zuordnung zur Architektur änderte sich auch unter den späteren kunsthistorischen Professoren bis 1928 nicht.
Eine einschneidende Veränderung gab es im Wintersemester 1928/29: Offensichtlich auf Betreiben von Paul Hartmann wurde das Fach Kunstgeschichte der Abteilung für Kultur- und Staatswissenschaften zugeordnet. Hiermit sollte zum Ausdruck kommen, wie es von Seiten dieser Abteilung heißt, „daß die Kunstgeschichte nicht bloß als eine Fachangelegenheit der Architektur zu gelten hat, sondern auch als eine Wissenschaft von allgemeinem Bildungswert im Zusammenhang der kulturwissenschaftlichen Disziplinen ihren Platz finden soll.“ Dieser Zustand währte allerdings nicht besonders lang, denn schon 1930 wünschte die Abteilung Architektur diese Veränderung rückgängig zu machen, was auch 1931 umgesetzt wurde. Hierzu heißt es in der Akte zur Wiedereingliederung des Lehrstuhls Kunstgeschichte an die Abteilung für Architektur, dass beide, der damalige Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Paul Hartmann und die Architekturabteilung, diesen Prozess für notwendig erachten, „weil Kunstgeschichte für die Studierenden der Architektur, die auch fast die gesamte Besucherzahl der Vorlesungen und Uebungen stellen, ein Hauptfach und neuerdings auch Pflichtprüffach ist und ihre geeignete Verbindung mit den übrigen kunsthistorischen etc. Fächern wie ihre zweckmäßige Einordnung in den Studienplan der Abteilung den engeren Konnex des Lehrstuhls mit der Abteilung für Architektur zur Bedingung macht.“ Ein erhaltenes Diplomzeugnis der Studentin Gerda Rothamel aus dem Jahre 1934 zeigt, das Allgemeine Kunstgeschichte wirklich damals zum festen Prüfungsprogramm eines Architekturstudenten bzw. einer -studentin gehörte, während dies 1922 noch ein frei zu wählendes Prüfungsfach war. Letztlich blieben die Kunstgeschichtsvorlesungen weiterhin – trotz Zuordnung zur Architekturabteilung – auch für die Studenten der Kultur- und Staatswissenschaften offen.