Ohne Abitur zum Master

Masterabsolvent Tim Wagner im Portrait

10.09.2026

Ohne Abitur und ohne Fachabitur zum Masterabschluss in Architektur: FB15-Absolvent Tim Wagner hat den Weg über einen hessischen Modellversuch für beruflich Qualifizierte genommen und ist damit einer von nur vier Studierenden an der gesamten TU Darmstadt.

Über eine Berufsausbildung zur Masterthesis: Absolvent Tim Wagner

Vom Handwerk zur Architektur

Sein Weg begann als Auszubildender zum technischen Systemplaner im Stahlbau bei Donges SteelTec, bevor ein Personalabbau ihn zu einer beruflichen Neuorientierung zwang. Er entschied sich für eine vollschulische Schreinerausbildung an einer Berufsfachschule in Michelstadt, an der überwiegend Architekt:innen unterrichten. Über Stationen in einer klassischen Schreinerei und einem Innenarchitekturbüro mit angeschlossener Schreinerei führte ihn sein Weg schließlich an die TU Darmstadt: zunächst in den Studiengang „Bautechnik auf Lehramt“, dann nach zwei Semestern der Wechsel in die Architektur.

Von der Existenz des Modellversuchs erfuhr er über eine Google-Suche. Die Bewerbung verlief unkompliziert. Über einen Zeitungsartikel im Darmstädter Echo wurde ihm später bewusst, wie wenige Studierende diesen Weg des Studieneinstiegs bislang nutzen.

Rechtlich verankert seit 2021

Was zum Zeitpunkt seiner Bewerbung 2020 noch ein zeitlich befristetes Pilotprojekt war, ist inzwischen fester Bestandteil des hessischen Hochschulrechts: Mit der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes im Dezember 2021 wurde der Zugang für beruflich Qualifizierte in § 60 HessHG gesetzlich verankert. Wer über einen mittleren Schulabschluss und eine mindestens dreijährige, qualifizierte Berufsausbildung verfügt, erhält damit eine Hochschulzugangsberechtigung, die an Hochschulen für angewandte Wissenschaften zum Studium aller Fachrichtungen berechtigt und an Universitäten zum Studium in Bachelor- und Masterstudiengängen – wie etwa dem Architekturstudium an der TU Darmstadt. Statt einer Eignungsprüfung ist in Hessen der Abschluss einer Studienvereinbarung Voraussetzung, die bestimmte Leistungsanforderungen im ersten Studienjahr festlegt.

2024 waren landesweit 6.203 Studierende ohne Abitur eingeschrieben. Damit liegt Hessen über dem Bundesdurchschnitt. (Hessen: 2,5 Prozent aller Studierenden, Bund: 2,0 Prozent), 1028 schlossen ihr Studium im Jahr 2024 ab. (Quelle)

Vorerfahrung als Vorteil im Studium

Fachlich profitierte er im Studium deutlich von seinen beruflichen Vorerfahrungen: „Während des Studiums brauchte ich nur wenig Zeit dafür, Vorlesungsinhalte nochmal zu wiederholen, denn vieles hatte ich schon in der Ausbildung und im Beruf mitbekommen.“ Auch fand er schnell einen Job als studentischer Mitarbeiter in der Modellbauwerkstatt des Fachbereichs. Und hin und wieder konnte er sein handwerkliches Wissen direkt an seine Kommiliton:innen weitergeben wie z.B. im Seminar „Holzverbindungen“ am Fachgebiet Plastisches Gestalten.

Im Juli 2026 hat Tim Wagner seine Masterthesis abgeschlossen, letzte Leistungen reicht er in Kürze nach, dann hat er seinen Masterabschluss in der Tasche. Beruflich orientiert er sich in Richtung Baubetreuung und die letzten Leistungsphasen – dabei muss es nicht unbedingt Holzbau sein, denn durch das Studium ist er mittlerweile sehr breit aufgestellt.

Sein Rat an andere

Tim Wagner würde sich wünschen, dass stärker auf die Möglichkeit eines Studieneinstiegs nach der Berufsausbildung hingewiesen wird – sei es an den Universitäten oder direkt während der Ausbildung an den Berufsschulen. Gerade Berufsschullehrer:innen, die ja auch am Fachbereich ausgebildet werden, treffen regelmäßig auf Auszubildende, für die dieser Weg interessant wäre.

Sein Rat für alle, die vor einer ähnlichen Entscheidung stehen: „Ich würde jeden jungen Menschen, der eine Ausbildung gemacht hat oder generell darüber nachdenkt, was er jetzt machen soll, dazu ermutigen: In einer Ausbildung sammelt man so viele wichtige Erfahrungen fürs Leben, die einem positiv zugutekommen – selbst wenn man später gar nicht mehr in diesem Bereich arbeitet. Und für jemanden, der sich nicht richtig in der Schule aufgehoben fühlt, kann es eine gute Alternative sein, anstelle des Abiturs eine Ausbildung zu machen und dann zu studieren.“

Weiterführende Informationen

Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in Hessen: § 60 Hessisches Hochschulgesetz sowie die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen (BerQHSchulZV), Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst.