Berufspraxis Architektur

Vortragsreihe zum Thema Berufseinstieg der Architekten- und Stadtplanerkammer

26.02.2024

Um Architekt*in zu werden, reicht ein erfolgreicher Abschluss im Studiengang Architektur allein nicht aus. Welche Voraussetzungen zusätzlich erfüllt werden müssen und worauf beim Studium bereits geachtet werden sollte, erfahren Sie im Rahmen dieser Vortragsreihe.

Informationen, die sich jede/r außerhalb des Studiums mühsam zusammentragen muss, bietet die Vortragsreihe der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen in komprimierter Form.

In den Vorträgen wird erläutert, was man mit dem jeweiligen Hochschulabschluss rechtlich darf, welche beruflichen Perspektiven sich eröffnen und was nach dem Studium wirklich wichtig wird.

Vortrag 3: Do., 14. März um 13:30 Uhr:
Studienende in Sicht – Welche Entscheidungen stehen an?

Das Studium neigt sich dem Ende zu und es wird Zeit, sich Gedanken zu machen, wie es weitergehen soll.

Wissen Sie, wie Sie sich als Bachelor oder Master bezeichnen dürfen oder in welchem Umfang Sie mit Ihrem Bachelorabschluss / Masterabschluss beruflich tätig werden können?

Mit dem akademischen Abschluss darf man sich noch nicht als Architekt*in bezeichnen. Ist das jedoch Ihr Ziel, dann sollten Sie wissen, dass die Architekten- und Stadtplanerkammer dabei eine Rolle spielt. Um auf den Weg zwischen dem Erhalt des akademischen Abschlusses und der Titelführung Architekt*in nicht unnötige „Fehltritte" zu machen, gibt es einiges zu beachten.

Dieser Vortrag soll Ihnen vor dem Ende des Studiums rechtzeitig die anstehenden Entscheidungen aufzeigen und Ihnen das nötige Hintergrundwissen vermitteln, das eine Basis für die anstehenden Entscheidungen ist.

Vortrag 4: Do., 21. März, 13:30 Uhr:
Abschluss geschafft! – Erste Schritte jenseits der Uni

In diesem Vortrag geht es um die Frage, in welchen Bereichen sich Absolventen Ihres Studiengangs nach dem Abschluss betätigen können. Was es zu bedenken gibt bei der Entscheidung, ob man selbstständig tätig wird oder sich in ein Anstellungsverhältnis begibt. Welche Dinge man vor dem ersten Bewerbungsgespräch mal gehört haben oder bedenken sollte, werden ebenso angesprochen wie die Frage, welche Möglichkeit der Altersabsicherung für Berufsangehörige besteht. Welche Dinge man nach Abschluss des Studiums zu der Absicherung bei Krankheit, Pflege, Berufsunfähigkeit und Haftungsansprüchen wissen sollte.

Der Vortrag soll einen Überblick zu diesen Themen geben.

Veranstaltungsort: Fachgebiet Entwerfen und Gebäudetechnologie (L3|01 Raum 210)

Jeder Vortrag kann für sich alleine besucht werden.
Pro Vortrag erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte der AKH.

Anmeldung
Alle Informationen und Anmeldung auf moodle. (Siehe Links)