E.F.A. Entscheidungsgremium Frauenförderung Architektur

Fördermittel für Frauen

Das deutsche Bildungssystem verspricht Chancengleichheit, und auch an Universitäten sind Menschen aller Geschlechter willkommen. Trotzdem besteht die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen in abgeschwächter Form weiterhin in der Arbeitswelt, der Politik und insbesondere in der Familie.

„Zum einen existieren geschlechtsspezifisch geteilte Arbeitsmärkte, die für Frauen tendenziell schlechtere Arbeitsbedingungen, niedrigere Einkommen, ein niedrigeres Sozialprestige sowie höhere Armuts- und zum Teil auch Arbeitsplatzrisiken mit sich bringen. Zum anderen stoßen Frauen auf erhebliche Hindernisse beim Aufstieg in die höheren Etagen der Berufshierarchien.“ (Prof. em. Dr. Rainer Geißler, Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern). Mehr dazu im Artikel unter: bpb.de

Um der strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken, wird im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe seit 1999 an der Technischen Universität Darmstadt die erfolgreiche Frauenförderung in den Fachbereichen finanziell honoriert.

Termine für die Antragstellung

Anträge müssen bis zum 15. Oktober bzw. 15. April eines Jahres
per Mail an die Gleichberechtigungsbeauftragte:n des Fachbereichs eingereicht werden:

Antragsformular

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das folgende Formular. (wird in neuem Tab geöffnet)

Was Sie wissen müssen

Die Vergabe der Fördergelder erfolgt durch das „Entscheidungsgremium Frauenförderung Architektur“ (kurz: E.F.A.), eine Kommission, die sich aus 1-2 gewählten Vertreterinnen aller Statusgruppen (Professorinnen, wissenschaftlichen und technisch-administrativen Mitarbeiterinnen und Studentinnen) sowie der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin zusammensetzt. Die Kommissionsmitglieder werden ebenso wie die Gleichstellungsbeauftragen alle zwei Jahre neu gewählt. Es ist die Aufgabe dieser Kommission, alle Anträge zu sammeln und über die Vergabe der Fördermittel auf der Grundlage eines Kriterienkataloges zu entscheiden.

Gefördert werden nur Vorhaben und Projekte, die nicht anderweitig angeboten werden oder aus Mitteln der Fachgebiete bezahlt werden können.
Die Kommission stellt dazu gegebenenfalls Rückfragen bei den entsprechenden Führungskräften in den Fachgebieten.

Förderungszuschüsse in und zum Studium:

  • Studienorientierte Kurse an anderen Universitäten/Forschungseinrichtungen, die eine Weiterqualifizierung über den Rahmen des Angebots der TUDa hinaus bieten
  • Seminare für Studentinnen zur Bewältigung des Studiums und zur Erleichterung des Berufseinstiegs
  • Finanzielle Unterstützung zum Abschluss des Studiums

Förderungszuschüsse im wissenschaftlichen Bereich:

  • Zuschüsse zum Besuch von Tagungen. Antragstellerinnen können Zuschüsse zu Tagungsbesuchen des laufenden oder kommenden Semesters (=Förderungszeitraums) beantragen. Damit können auch schon besuchte Tagungen im Nachhinein eingereicht werden.
  • Interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen zur Bewältigung der Qualifizierungsstufe
  • Druckkostenzuschüsse zur Drucklegung von Publikationen (explizit ausgenommen hiervon sind im Rahmen von Abschlussarbeiten und Forschungsmodulen entstandene Druckkosten)
  • Ausrichtung von Symposien für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen mit Referentinnen aus der Berufswelt
  • Besoldete Lehraufträge für (promovierte) Frauen

Förderungszuschüsse im technisch-administrativen Bereich:

  • Computer-Kurse, die nicht zentral angeboten werden, aber im Arbeitsumfeld erforderlich sind
  • Berufsbezogene externe Weiterqualifizierung (z. B. Büromanagement; spezielle Kenntnisse im gewerblichen Bereich), die durch die Ausbildung nicht abgedeckt sind

Übergreifende Förderung:

  • Kinderbetreuung

Aktionen und Engagement aus der Studierendenschaft: 

  • Ihr möchtet euch mit Themen beschäftigen oder eine Aktion starten, die mit der Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsarbeit am Fachbereich zusammenhängen? Tolle Idee! Meldet euch bei uns, damit wir überlegen können, wie eine finanzielle Unterstützung am besten aussehen könnte. Ausgaben, die aus Frauenfördermitteln gedeckt werden können, sind: Materialkosten, z.B. Druckkosten, Honorare für Speakerinnen, Workshopleitungen, vortragende Wissenschaftlerinnen.

Förderanträge können von Frauen des Fachbereichs eingereicht werden.

  • Studentinnen müssen immatrikuliert sein und das förderfähige Vorhaben muss während der Immatrikulation stattfinden. Bei Anträgen zur Finanzierung von freien Arbeiten muss eine kurze Stellungnahme des betreuenden FG mit eingereicht werden.
  • Professorinnen
  • Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und administrativ-technischen Mitarbeiterinnen.
  • Doktorandinnen, die als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen an den Fachgebieten arbeiten. Projekte oder Vorhaben von Doktorandinnen, die an der TU DA eingeschrieben sind, aber nicht an der TU Darmstadt angestellt sind, können auch gefördert werden (Bitte dem eine Immatrikulationsbescheinigung beilegen).

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das folgende Formular. (wird in neuem Tab geöffnet)

Fristen:

Am 15. Oktober und 15. April im Jahr ist die Frist der Antragsstellung.
Anschließend tagt die Kommission innerhalb eines Monats und stimmt über die Anträge ab.

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Formulare:

1. Antragsformular
2. Formular mit persönlichen Daten der Antragstellerin

Bitte geben Sie Ihrem Antrag einen Titel in den entsprechenden Feldern auf beiden Formularen. Dies hilft uns bei der Zuordnung der Unterlagen.

Bitte sehen Sie davon ab, zusätzliche Dokumente zur Projektbeschreibung einzureichen.

Bitte beschriften Sie die Antragsdateien nach folgendem Schema:

Formular 1:
Für das Wintersemester:

EFA ANTRAG_WS1234_Titel_Nachname_Vorname
Z.B.: EFA ANTRAG_WS2425_Symposium Architektur Dresden_Musterfrau_Maya

Für das Sommersemester:

EFA ANTRAG_SOSE12_Titel_Nachname_Vorname
Z.B.: EFA ANTRAG_SOSE25_Symposium Architektur Dresden_Musterfrau_Maya

Formular 2:
Für das Wintersemester:

EFA DATENBLATT_WS1234_Titel_Nachame_Vorname

Z.B.: EFA DATENBLATT _WS2425_Symposium Architektur Dresden_Musterfrau_Maya

Für das Sommersemester:

EFA DATENBLATT_SOSE12_Titel_Nachame_Vorname

Z.B.: EFA DATENBLATT_SOSE25_Symposium Architektur Dresden_Musterfrau_Maya-

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Antragstellung

Anträge zur Frauenförderung werden unter dieser Email eingereicht:

Bei der Antragstellung muss der Betreff der Email sein:
Antrag auf Frauenförderung

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Rückmeldung

Nach den Antragsfristen sammeln die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten alle Anträge und bereiten diese für die Kommission auf, die dann die Anträge annimmt, oder ablehnt. Innerhalb eines Monats nach Antragsfrist tagt die Kommission.

Für angenommene Anträge wird ein Bewilligungsschreiben ausgestellt, welches von der Dekanin oder dem Dekan unterzeichnet und per Post an die Antragstellerinnen geschickt wird.

Antragstellerinnen, deren Antrag nicht angenommen werden konnte, werden per Mail benachrichtigt.

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Abwicklung

Die Abwicklung und Auszahlung wird vom Gremienmanagement im Dekanat durchgeführt. Ansprechpartnerin ist Andrea Wittmann.

Antragstellerinnen müssen alle Originalbelege der getätigten Ausgaben, das Formular 1 und 2 sowie eine Kopie des Bewilligungsschreibens bei Frau Andrea Wittmann per Post einreichen. Bei online Buchungen (z.B. Flüge oder der Überweisung von Tagungsgebühren) muss eine Buchungsbestätigung oder digitalen Rechnung eingereicht werden.

Außerdem ist bei online getätigten Zahlungen ein Auszug des Kontos oder eine Überweisungsbestätigung nötig, woraus hervorgeht, dass die Antragstellerin das Geld aus ihren eigenen Mitteln bezahlt hat.

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Alle Unterlagen müssen in analoger Form per Post bei Frau Wittmann eingereicht werden:

Andrea Wittmann
Dekanat – Sekretariat
Technische Universität Darmstadt
Fachbereich Architektur
Postfach 10 06 36
64206 Darmstadt

Ja, nach Abschluss der Förderung oder des Projekts muss ein Bericht eingereicht werden.

Dieser sollte einen Umfang von ca. 3.500 Zeichen haben. Das entspricht in etwa einer DIN-A4-Seite. Auf einer zweiten Seite können Fotos und Abbildungen ergänzt werden.

Die Mitglieder der E.F.A.-Kommission

Foto Name
M.Eng. Johanna Moraweg
Prof. Dipl.-Ing. Elke Reichel
M.A. Silja Rübsamen
Dipl.-Ing. Biljana Stefanovska
Renée Suchantke
Dr. Natalia Toma
Dipl.-Ing. Valentina Višnjić Lang
Andrea Wittmann

Sie erreichen die Mitglieder der Kommission unter der folgenden Mailadresse:

Berichte über geförderte Projekte

Nach Bewilligung ihres Antrags sind alle Antragstellerinnen aufgefordert, ihr Projekt in Form eines Kurzberichts hier vorzustellen. (Abgabe bei E.F.A. als PDF oder in Papierform)