E.F.A. Entscheidungsgremium Frauenförderung Architektur

Fördermittel für Frauen

Seit 1999 wird im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe an der Technischen Universität Darmstadt erfolgreiche Frauenförderung in den Fachbereichen finanziell honoriert.

Abgabe der Förderanträge

Anträge müssen bis zum 15. Oktober bzw. 15. April eines Jahres
per Mail an die Gleichberechtigungsbeauftragte:n des Fachbereichs eingereicht werden:

Antragsformular

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das folgende Formular. (wird in neuem Tab geöffnet)

Was Sie wissen müssen

Die Vergabe der Fördergelder erfolgt durch das „Entscheidungsgremium Frauenförderung Architektur“ (kurz: E.F.A.), eine Kommission, die sich aus 1-2 gewählten Vertreterinnen aller Statusgruppen (Professorinnen, wissenschaftlichen und technisch-administrativen Mitarbeiterinnen und Studentinnen) sowie der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin zusammensetzt. Die Kommissionsmitglieder werden ebenso wie die Gleichstellungsbeauftragen alle zwei Jahre neu gewählt. Es ist die Aufgabe dieser Kommission, alle Anträge zu sammeln und über die Vergabe der Fördermittel auf der Grundlage eines Kriterienkataloges zu entscheiden.

Gefördert werden nur Vorhaben und Projekte, die nicht anderweitig angeboten werden oder aus Mitteln der Fachgebiete bezahlt werden können.

Förderungszuschüsse in und zum Studium:

  • Studienorientierte Kurse an anderen Universitäten/Forschungseinrichtungen, die eine Weiterqualifizierung über den Rahmen des Angebots der TUDa hinaus bieten
  • Seminare für Studentinnen zur Bewältigung des Studiums und zur Erleichterung des Berufseinstiegs
  • Finanzielle Unterstützung zum Abschluss des Studiums

Förderungszuschüsse im wissenschaftlichen Bereich:

  • Zuschüsse zum Besuch von Tagungen. Antragstellerinnen können Zuschüsse zu Tagungsbesuchen des laufenden oder kommenden Semesters (=Förderungszeitraums) beantragen. Damit können auch schon besuchte Tagungen im Nachhinein eingereicht werden.
  • Interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen zur Bewältigung der Qualifizierungsstufe
  • Druckkostenzuschüsse zur Drucklegung von Publikationen (explizit ausgenommen hiervon sind im Rahmen von Abschlussarbeiten entstandene Druckkosten)
  • Ausrichtung von Symposien für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen mit Referentinnen aus der Berufswelt
  • Besoldete Lehraufträge für (promovierte) Frauen

Förderungszuschüsse im technisch-administrativen Bereich:

  • PC-Kurse/Mac-Kurse, die nicht zentral angeboten werden, aber im Arbeitsumfeld erforderlich sind
  • Berufsbezogene externe Weiterqualifizierung (z. B. Büromanagement; spezielle Kenntnisse im gewerblichen Bereich), die durch die Ausbildung nicht abgedeckt sind

Übergreifende Förderung:

  • Kinderbetreuung

Anträge müssen bis zum 15. Oktober bzw. 15. April eines Jahres per Mail an die Gleichberechtigungsbeauftragte/n des Fachbereichs eingereicht werden:

Förderanträge können von allen Frauen des Fachbereichs (Studentinnen, Professorinnen, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und administrativ-technischen Mitarbeiterinnen) gestellt werden.

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das folgende Formular. (wird in neuem Tab geöffnet)

Die Mitglieder der E.F.A.-Kommission

Foto Name Kontakt
M. Sc. Alexandra Antic
tel:+49(06151)1622036
L3|01 253
M.Eng. Johanna Moraweg
+49 (0) 6151 16-22772
L3|01 151
Petra Müller
+49 (06151) 16-22553
L3 | 01 132
Dr.-Ing. Mieke Pfarr-Harfst
+49 6151 16-23470
L3|01 54
Prof. Dipl.-Ing. Elke Reichel
+49 (0)6151 16-20880
L3I01 570
M.A. Silja Rübsamen
+49 6151 16-22030
L3|01 271
Renée Suchantke
Andrea Wittmann
+49 (0) 6151-16-23472
L3|01 53

Berichte über geförderte Projekte

Nach Bewilligung ihres Antrags sind alle Antragstellerinnen aufgefordert, ihr Projekt in Form eines Kurzberichts hier vorzustellen. (Abgabe bei E.F.A. als .pdf oder in Papierform)