Habilitationsverfahren
Zuständig und damit habilitationsführend ist derjenige Fachbereich, in dem das Fachgebiet, dem das Thema der Habilitationsschrift zuzuordnen ist, von einer Professorin oder einem Professor vertreten wird. Prüfungsorgan des Fachbereichs ist gemäß der (wird in neuem Tab geöffnet) , die Habilitationskommission. Am Fachbereich Architektur ist auch die kumulative Habilitation möglich, die konkreten Anforderungen dazu sind in den Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs Architektur zur Habilitation zusammengefasst. Habilitationsordnung der Technischen Universität Darmstadt
Bei Fragen wenden Sie sich an das Dekanat des Fachbereichs Architektur: