Promovieren am Fachbereich Architektur

Am Fachbereich Architektur der TU Darmstadt gibt es die Möglichkeit, sowohl zum Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) sowie zum Doktor der Philosophie (Dr. phil.) zu promovieren.

Unser Fachbereich ist stark interdisziplinär aufgebaut. Hier unterrichten und forschen Professor*innen aus den verschiedensten Disziplinen, wie der Architektur, dem Städtebau, der Kunst und dem Digitalen Gestalten, den Ingenieurwissenschaften sowie der Archäologie, der Architekturgeschichte und Architekturtheorie. In all diesen Bereichen kann man bei uns promovieren.
So werden bei uns ingenieurwissenschaftliche Promotionen geschrieben, in denen vorwiegend baukonstruktive Themen behandelt werden, es gibt Forschungsarbeiten mit eher soziologischen, historischen oder theoretischen Fragestellungen zur Architektur und Kunst aus den Bereichen der Archäologie, der Bauforschung, Kunst- und Architekturgeschichte sowie der Architekturtheorie und -wissenschaft aber auch den Entwurfsfächern, es gibt experimentelle Dissertationen, die sich mit Aspekten der digitalen oder künstlerischen Gestaltung auseinandersetzen oder Arbeiten, die sich stärker mit dem eigentlichen Bauen, also Entwurfs- und Planungsprozessen, der Bauökonomie, dem nachhaltigen Bauen oder gebäudekundlichen sowie stadt- und landschaftsplanerischen Themen beschäftigen. Diese Vielfalt an Themen und deren unterschiedliche theoretische wie praktische, stärker künstlerisch oder wissenschaftliche Ausrichtung macht die Forschung an einem Fachbereich Architektur aus.

Das Promotionsverfahren ist in der aktuellen Promotionsordnung der Technischen Universität Darmstadt geregelt. An unserem Fachbereich kann auch promovieren, wer einen anderen Hochschulabschluss als in „Architektur und/oder Stadtplanung“ hat, solange das Forschungsthema einen Bezug zum Fach hat und die Arbeit von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer unserer Fakultät betreut wird. Auch Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen sind als Doktorand*innen willkommen.

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist eine Äquivalenzprüfung erforderlich.

Eine Promotion am Fachbereich Architektur unterliegt den allgemeinen Bestimmungen eines Promotionsverfahrens an der TU Darmstadt. Weitere Informationen zum Promovieren an der TU Darmstadt erhalten Sie auf der zentralen Homepage.

Zum formalen Ablauf einer Promotion am Fachbereich Architektur der TU Darmstadt:

Wenn Sie ein Thema gefunden haben, zu dem Sie promovieren möchten, suchen Sie sich eine Betreuerin oder einen Betreuer für Ihre Promotion. Der Fachbereich Architektur (FB 15) hat sechs Fachgruppen , jede Fachgruppe umfasst mehrere Fachgebiete. Mit großer Wahrscheinlichkeit finden Sie an einem der Fachgebiete eine Person, die im Bereich Ihres Forschungsgegenstandes arbeitet. Wenn Sie noch auf Themensuche sind, können Sie natürlich auch vorab das informelle Gespräch mit (verschiedenen) Professor*innen führen und diesen ihre Forschungsidee unterbreiten. Nachdem Sie sich für ein konkreteres Forschungsthema entschieden haben, nehmen Sie mit der Professorin oder dem Professor ihrer Wahl Kontakt auf und besprechen Sie mit ihr oder ihm alles Weitere. Zur Vorbereitung des ersten Gesprächs ist es sinnvoll einen Lebenslauf und ein Exposé (1-3 Seiten) mit Angaben zu Ihrem Forschungsvorhaben (Thema, Fragestellung, Forschungstand, Materialbasis, Methode, Erkenntnisgewinn) in deutscher oder englischer Sprache zusammenzustellen und gegebenenfalls vorab einzureichen. Sollte sich die Professorin oder der Professor sich bereit erklären, Ihre Doktorarbeit zu betreuen, erhalten Sie von ihr oder ihm eine schriftliche Stellungnahme zu Ihrem Thema, die Sie mit den Unterlagen Ihres Promotionsantrags einreichen.

Für den Promotionsantrag müssen Sie folgende Unterlagen zusammenstellen:

  • Formloser Antrag (Verfasser*in, Thema, Betreuer*in),
  • Exposé (5-10 Seiten),
  • Lebenslauf,
  • Master-/ Diplomzeugnis,
  • Stellungnahme der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers.

Siehe v.a. zu Struktur und Inhalten des Exposés die genaueren Angaben im Leitfaden.

Über die Annahme Ihres Promotionsantrags entscheidet der Promotionsausschuss des Fachbereichs Architektur der TU Darmstadt. Reichen Sie Ihren Promotionsantrag bitte digital als PDF im Dekanat des Fachbereichs Architektur ein. (, )

Der Promotionsausschuss tagt zwei- bis dreimal im Semester. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Antrag 14 Tage vor dem Sitzungstermin eingereicht werden muss! Die genauen Termine können Sie im Dekanat des Fachbereichs erfragen. Die Ansprechpartnerinnen sind Dr.-Ing. Mieke Pfarr-Harfst oder Dipl.-Ing. Valentina Višnjić. Dort kann Ihnen auch zu anderen Fragen zur Promotion Auskunft gegeben werden.

Wenn Ihr Promotionsantrag vom Promotionsausschuss des Fachbereichs Architektur angenommen wurde, registrieren Sie sich bitte. Informationen zur Registrierung finden Sie auf der zentralen Homepage zum Promovieren an der TU Darmstadt. Dies ist für die Hochschulstatistik erforderlich. Für eine Promotion an der TU Darmstadt ist eine Online-Registrierung verpflichtend. Wenn Sie wollen, können Sie sich nach erfolgreich angenommenem Promotionsantrag auch als Promotionsstudent*in an der TU Darmstadt einschreiben (das ist aber nicht verpflichtend).

In der Regel sind maximal fünf Jahre für das Verfassen der Promotionsschrift vorgesehen. Vgl. hierzu genauer den Leitfaden zur Promotion am Fachbereich Architektur (wird in neuem Tab geöffnet) . Eine Verlängerung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei dem Promotionsausschuss zu beantragen.
Die Promotionsschrift ist zumeist eine zusammenhängende Schrift (Monografie) über ein konkretes Thema. Möglich ist aber auch eine kumulative Promotion als Sonderform (Angaben zur kumulativen Promotion finden Sie im Leitfaden zur Promotion am Fachbereich Architektur sowie in den Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs Architektur, § 9, Abs. 4 (wird in neuem Tab geöffnet) ).

Das Programm „Ingenium. Young Researchers at the TU Darmstadt“ unterstützt alle Nachwuchswissenschaftler*innen mit einem umfangreichen Qualifikationsprogramm. Hier gibt es z.B. konkrete Workshops zum Schreiben, zum Zeit- und Selbstmanagement, zur Literaturverwaltung sowie viele weitere Angebote für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Falls Sie eine finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie sich beim Stipendienlotse über Promotionsstipendien informieren. Bitte besprechen Sie das auch mit der Erstbetreuerin oder dem Erstbetreuer, diese können Ihnen bei der Suche von Stipendiengebern weiterhelfen.

Am Fachbereich 15 existieren mehrere Colloquien, bei denen Nachwuchswissenschaftler*innen aller Fachgebiete herzlich willkommen sind. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre*n Betreuer*in und fragen Sie, ob am jeweiligen Fachgebiet auch eigene Colloquien angeboten werden.

Es gibt ein fachbereichsübergreifendes Colloquium, welches derzeit von Prof. Dr. Christiane Salge betreut wird und in dem Doktorand*innen und Postdocs aus allen Fachgebieten sowie interessierte Studierende willkommen sind. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei: . Daneben organisieren Doktorand*innen des Fachs Archäologie ein eigenes überregionales Colloquium, die Darmstädter Diskussionen. Die Fachgebiete Architekturtheorie und -wissenschaft sowie Architektur- und Kunstgeschichte bieten gemeinsam mit dem Kunsthistorischen Institut der Goethe-Universität in Frankfurt a. M ein Colloquium am Center for Critical Studies in Architecture (CCSA) an.

Die fertiggestellte Dissertation wird im Dekanat analog wie digital eingereicht, folgende Formalia sind hierbei zu beachten:

  • Einreichung: Lebenslauf und Übersicht des Bildungswegs
  • Digitale Einreichung: digitale Fassung der Dissertation als PDF
  • Analoge Einreichung: 6 Exemplare der Dissertation (5 für Prüfungsausschussmitglieder + 1 Dekanat)
  • Entrichten der Promotionsgebühr von 100 € auf folgendes Konto: TU Darmstadt, IBAN: DE 36 5085 0150 0000 7043 00, BIC: HELADEF1DAS, Verwendungszweck: Promotionsgebühr, KST 300299, Projekt 401 00 191, Ihr Name (Quittung bitte beilegen)
  • Erklärung über eigenständiges Verfassen der Dissertation
  • Erklärung, dass die elektronische Version mit der schriftlichen Version übereinstimmt.
  • Benennung der Mitglieder der Promotionskommission (diese werden meistens gemeinsam von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden mit der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter ausgewählt)

Das Dekanat beauftragt die Erst- und Zweitgutachter*innen mit der Begutachtung der Arbeit. Sie haben 8 Wochen Zeit für die Erstellung der Gutachten.
Spätestens 2 Wochen vor der Disputation erhält jedes Kommissionsmitglied ein Exemplar der Dissertation sowie die Gutachten. Zudem können die Arbeit und Gutachten 2 Wochen vor der Disputation im Dekanat eingesehen werden. Das Recht auf Einsichtnahme haben alle Professor*innen des promotionsführenden Fachbereichs, ferner alle Mitglieder des Fachbereichsrates sowie in begründeten Fällen Professor*innen anderer Fachbereiche. Die Doktorandin bzw. der Doktorand darf die Gutachten offiziell nicht einsehen, hat aber das Recht auf Auskunft über die Gutachten durch die Gutachtenden, soweit es für die Prüfung erforderlich ist.

Die Prüfungskommission setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen:

  • Erstbetreuer*in,
  • Zweitbetreuer*in,
  • 3 weitere Professor*innen.

Die Mehrheit der Prüfungskommission muss aus dem Fachbereich Architektur kommen (mindestens 4).
Das Dekanat lädt alle Mitglieder des Fachbereichs und das Präsidium sowie die Dekane und Dekaninnen aller Fachbereiche der TU Darmstadt zur Disputation ein (per Mail).
Die Doktorandin bzw. der Doktorand kann Gäste einladen.Die Doktorandin bzw. der Doktorand hält einen maximal 30-minütigen Vortrag über das Thema der Dissertation. Alle wichtigen Aspekte sollen vorhanden sein (Ausgangslage, Stand der Forschung, Vorgehen, Methodologie, Erkenntnisgewinn). Im Anschluss stellt die Prüfungskommission Fragen an die Doktorandin bzw. den Doktoranden (max. 30 Minuten). Danach zieht sich die Kommission zur Beratung zurück und entscheidet über die Bewertung.Prüfung erforderlich ist.

Nach positiver Absolvierung der Disputation soll die Dissertation in der Regel innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden. Angaben zu Formen der Veröffentlichung entnehmen Sie der Promotionsordnung der TU Darmstadt. Eine Verlängerung ist vor Ablauf der Jahresfrist unter Angabe der Gründe schriftlich im Promotionsausschuss zu beantragen.