Häufige Fragen
Outgoing Students

Bachelor: Für Bachelorstudierende in der Regel im 5. und / oder 6. Semester des Bachelorstudiengangs (d.h. die Bachelorthesis verschiebt sich voraussichtlich ins 7. bzw. 8. Semester).

Master: Für Masterstudierende bietet sich das 3. und / oder 4. Semester an (d.h. die Masterthesis verschiebt sich voraussichtlich ins 5. bzw. 6. Semester).

Auf der Fachbereichs Homepage Rubrik „Internationales“ finden Sie eine Übersicht der Partneruniversitäten nach Ländern geordnet. Erasmus + und Übersee

Außerdem können Sie sich über Links zu jeder einzelnen Universität über das Studienangebot informieren.

Es ist zwischen zwei Arten von internationalen Partnerschaften zu unterscheiden:

  • Erasmus Partnerschaften bestehen mit Universitäten im europäischen Raum (EU, Schweiz, Norwegen, Türkei)
  • Bilaterale Partnerschaften wurden mit Partneruniversitäten im nicht-europäischen Raum abgeschlossen

In beiden Fällen hat die Fakultät eigene Verträge mit einer festgelegten Anzahl von Austauschplätzen, die nur den Architekturstudierenden zur Verfügung stehen!

Der Fachbereich Architektur schließt bewusst Verträge mit Partneruniversitäten ab, damit Sie dort keine Studiengebühren bezahlen müssen. Es können allerdings geringe Gebühren für Kosten wie Versicherung, Beiträge zu Studentenvertretungen und die Nutzung von Material erhoben werden, und zwar auf derselben Grundlage wie sie für die Studierenden vor Ort erhoben werden.

Grundsätzlich ist es möglich sich auch an Universitäten zu bewerben, mit denen kein Vertrag besteht, allerdings NUR in Absprache mit dem International Office [arch].

Zum Teil stehen wir noch in Verhandlung mit Universitäten, andere Universitäten haben wiederum strikte Vorgaben. In einigen Fällen werden auch Studienbeiträge an der dortigen Universität verlangt, wenn kein Vertrag besteht. Durch eine Absprache können wir mögliche Komplikationen vermeiden.

Der Auslandsaufenthalt kann als Begründung für ein Urlaubssemester herangezogen werden. Es ist empfohlen, den Antrag frühzeitig, möglichst Ende Februar bzw. Ende August für das Folgesemester zu stellen (Die Beantragung eines Urlaubssemesters ist bis zum Ende des laufenden Semesters -Sommersemester spätestens bis zum 30.09. und Wintersemester 31.03- möglich).

Der Erwerb von Studienleistungen und Prüfungen ist weiterhin möglich. Auch der Semesterbeitrag ist trotzdem fällig, es besteht jedoch die Möglichkeit den auf das Semesterticket entfallenden Anteil über den AStA rückerstatten zu lassen.

Das Urlaubssemester beeinflusst die Anzahl der Fachsemester (bzw. Urlaubssemester). Dies kann Auswirkungen auf BAföG, das Kindergeld, die Dauer der studentischen Krankenversicherung und Stipendien/Förderprogramme haben.

weitere Informationen

Die Kosten für ein Auslandssemester variieren stark und sind von verschiedenen, individuellen Faktoren (z.B. Art der Unterkunft, Lebensstil vor Ort, Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Land, Häufigkeit und Dauer der Ausflüge,..) abhängig. Als Ausgangspunkt können hier die Erfahrungswerte der letzten Jahre dienen:

FB 15: Erasmus + Freemover ÜberseeHessen-Landesprogramme

TU insgesamt

Neben der Übernahme der Studiengebühren stehen Studierenden der Auslandsprogramme monatliche Fördergelder zur Verfügung. Im Rahmen des Erasmus-Programmes variieren diese beispielsweise nach Landesgruppen (aktuelle Fördersätze im Dezernat Internationals anfragen oder Info-Veranstaltung zu gegebenem Zeitpunkt abwarten)

Ergänzend dazu gibt es eine Vielzahl an weiteren Auslandsstipendien:

Studienfinanzierung und Stipendien

Auslands-BAföG

Fulbright Stipendium

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