Bachelor of Science Architektur
Bewerbung und Zulassung an der TU Darmstadt

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium der Architektur an der Technischen Universität Darmstadt und möchten Ihnen eine Orientierung für Ihr Bewerbungsverfahren geben.

Hier finden Sie die stets aktuellen Informationen zum Thema „Bewerbung und Zulassung an der TU Darmstadt.

Bachelor of Science Architektur

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss, oder adäquater ausländischer Abschluss, oder „beruflich Qualifizierte“ z.B. als Meister*in, Techniker*in etc..
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  • Bewerbung nur bis zum 15.07. des Jahres für den Studienbeginn im Wintersemester
  • Numerus Clausus (NC)-Fach
    d.h. die Studieninteressierten werden gestaffelt nach Abiturnote und Wartezeit zugelassen. Die Höhe des NC verändert sich gemäß der Anzahl und Qualifikation der Bewerber*innen und kann daher nicht vorher angegeben werden.
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  • 6-wöchiges Baupraktikum
    Das Baupraktikum sollte zu Studienbeginn bereits absolviert sein. Dies ist aber kein Zulassungskriterium!
    Das Baupraktikum kann im Bauhaupt- oder Nebengewerbe (also auch in einer Bauschreinerei, Zimmerei, in einem Installationsbetrieb, in der Putzerei, Malerei, Elektrik etc.) absolviert werden, NICHT JEDOCH IM ARCHITEKTURBÜRO. Eine Bescheinigung über die Gewerke bzw. Tätigkeiten und die Zeitdauer genügt, ein Bericht oder Zeugnis ist nicht erforderlich.

Studienbewerbung mit ausländischen Zeugnissen

Studienbewerber*innen mit ausländischen Zeugnissen:
Bitte wenden Sie sich zunächst nicht an den Fachbereich Architektur, sondern direkt an das Referat Zulassung International.

Die Unterrichtssprache des Studiengangs B. Sc. ist deutsch, daher ist der Nachweis entsprechender Deutschkenntnisse Voraussetzung für die Bewerbung.

Zulassungsbedingungen bei einem Studienortswechsel

Die Frage der Anerkennung einzelner Studienleistungen ist von deren nachweislicher Übereinstimmung mit den Qualifikationszielen der entsprechenden Module im B. Sc. Architektur der TU Darmstadt abhängig. Die hierbei erforderliche Einzelfallprüfung erfolgt grundsätzlich erst nach erfolgter Immatrikulation. Die Einordnung in ein Fachsemester erfolgt dagegen auf Basis der auf dem Leistungsspiegel ausgewiesenen CP-Summe des bisherigen Studiums.

Für das gesamte erste Studienjahr besteht der Numerus Clausus, d.h. die Anzahl der Plätze für Studierende, die an unseren Fachbereich wechseln können, ist stark eingeschränkt (nur in dem Umfang, indem Plätze durch den Wechsel von Studierenden aus Darmstadt an andere Studienorte frei werden!). Daher empfehlen wir, erst zum 3. Semester zu wechseln. Voraussetzung ist der Nachweis von mindestens 60 erbrachten CP im Fach Architektur. Wie viele Semester Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren, ist dagegen nicht entscheidend.

Bewerber*innen, die an ihrem bisherigen Studienort die Prüfungsberechtigung im Fach Architektur verloren haben, können auch an der TU Darmstadt nicht mehr für dieses Fach immatrikuliert werden. Bitte legen Sie daher unaufgefordert Ihrer Bewerbung eine aktuelle Bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule bei, dass dort für Sie noch Prüfungsanspruch im Fach Architektur besteht.

Für Nachfragen wenden Sie sich ggf. an das Studienbüro des FB 15

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